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19 U 214/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-06, 19 U 214/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-06
Aktenzeichen: 19 U 214/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0306.19U214.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.08.2019 (5 O 549/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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