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3 U 42/05•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-30, 3 U 42/05
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 3 U 42/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0130.3U42.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin zu 2) wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.02.2005 - 12 O 115/03 - abgeändert und die Klage der Klägerin zu 2) abgewiesen.
Die Widerklage des Beklagten gegen die Klägerin zu 2) wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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