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12 U 51/18•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-30, 12 U 51/18
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 12 U 51/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0130.12U51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27.02.2018 zum Az. 17 O 294/17 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 104.926,69 EUR festgesetzt.
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