20 U 99/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-11-08, 20 U 99/19
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 99/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-08
Aktenzeichen: 20 U 99/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1108.20U99.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Mai 2019 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 193/18 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers wegen der geltend gemachten Ansprüche auf „ERK-Nutzung Abschlusskosten“ und „ERK-Nutzung Verwaltungskosten“ zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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