Oberlandesgericht Köln, 2019-10-02, 22 U 102/18

22 U 102/18Supreme CourtOct 2, 2019

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 102/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-02

Aktenzeichen: 22 U 102/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1002.22U102.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.02.2018 – 18 O 145/17 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, das Ladenlokal im Erdgeschoss A 89, B, zu räumen und nebst Schlüsseln an den Kläger herauszugeben.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abzuwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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