Oberlandesgericht Köln, 2019-07-08, 18 U 23/18

18 U 23/18Supreme CourtJul 8, 2019

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 23/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-08

Aktenzeichen: 18 U 23/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0708.18U23.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerinnen zu 1 und 2, die Verhandlung bis zur Entscheidung des Ministerium für Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in dem gegen die Beklagte geführten Verwaltungsverfahren auszusetzen, wird abgelehnt.

Die Berufung der Klägerinnen zu 1 und 2 gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 30.11.2017 – 83 O 15/16 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen zu 1 und 2 tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

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