27 U 14/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-06-27, 27 U 14/19
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 14/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 27 U 14/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0627.27U14.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat weist darauf hin, dass er der Berufung der Beklagten keine Erfolgsaussicht beimisst.
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Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten ohne erneute mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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Der Senat weist ferner darauf hin, dass im Hinblick auf die Berufung des Klägers beabsichtigt ist, Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
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Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu den nachstehenden Hinweisen des Senats sowie zu den jeweiligen Berufungsbegründungen binnen einer Frist von 1 Monat ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Die Beklagte mag zudem im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen innerhalb derselben Frist klarstellen, ob – nicht zuletzt aus Kostengründen – eine Rücknahme ihrer Berufung erfolgt.
- Wert für das Berufungsverfahren: 29.481,25 €
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