Oberlandesgericht Köln, 2019-05-23, 24 U 124/18

24 U 124/18Supreme CourtMay 23, 2019

Full text

Oberlandesgericht Köln — 24 U 124/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-23

Aktenzeichen: 24 U 124/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0523.24U124.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.07.2018 verkündete Urteil der 22 . Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 145/18 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 308.699,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 71 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 29 % auferlegt.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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