24 U 122/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-23, 24 U 122/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 122/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 24 U 122/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0523.24U122.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.07.2018 verkündete Urteil der 22 . Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 407/17 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 95.778,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 64 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 36 % auferlegt.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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