20 U 76/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-12-07, 20 U 76/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 76/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-07
Aktenzeichen: 20 U 76/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1207.20U76.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. April 2018 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 269/17 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.294,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. August 2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96% und die Beklagte zu 4%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage in Höhe eines Betrages von 66.240,52 € („Nutzungen im Eigenkapital“) abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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