Oberlandesgericht Köln, 2018-11-30, 3 U 53/18

3 U 53/18Supreme CourtNov 30, 2018

Full text

Oberlandesgericht Köln — 3 U 53/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-30

Aktenzeichen: 3 U 53/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1130.3U53.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.04.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 52 O 281/17 – wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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