Oberlandesgericht Köln, 2018-10-11, 12 U 58/18

12 U 58/18Supreme CourtOct 11, 2018

Full text

Oberlandesgericht Köln — 12 U 58/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 12 U 58/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1011.12U58.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

1.

Die Berufung der Kläger gegen das am 21.03.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Bonn zum Aktenzeichen 19 O 362/17 wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte

3.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die gegen sie betriebene Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 165.912,89 EUR festgesetzt.

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