Oberlandesgericht Köln, 2018-10-05, 6 U 84/18

6 U 84/18Supreme CourtOct 5, 2018

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 84/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-05

Aktenzeichen: 6 U 84/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1005.6U84.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 03.04.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 298/17 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor aus der einstweiligen Verfügung wie folgt lautet:

Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen,

in Deutschland im Geschäftsverkehr wie in der Präsentation A 2017 geschehen und nachstehend wiedergegeben das Zeichen „B“ für ein in der Fahrradbranche tätiges Unternehmen zu verwenden:

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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