Oberlandesgericht Köln, 2018-02-28, 18 U 2/17

18 U 2/17Supreme CourtFeb 28, 2018

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 18 U 2/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0228.18U2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 236/15) vom 01.12.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Beklagten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.

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