4 U 34/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-01-30, 4 U 34/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 U 34/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-30
Aktenzeichen: 4 U 34/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0130.4U34.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das von dem Landgericht Köln am 18.05.2017 verkündete Urteil – 30 O 315/16 – unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.373,37 € nebst Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2016 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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