6 U 199/16•Oberlandesgericht Köln, 2017-07-14, 6 U 199/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 199/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-14
Aktenzeichen: 6 U 199/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:0714.6U199.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das rechtsfehlerfrei ergangene Urteil des Landgerichts Köln vom 17.11.2016 – 14 O 71/15 – aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Klägerin an das zuständige Patentstreitgericht beim Landgericht Düsseldorf verwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Eine Entscheidung über die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Köln entstandenen Mehrkosten der ersten Instanz bleibt dem Landgericht Düsseldorf vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.