7 U 131/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-12-29, 7 U 131/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 7 U 131/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-29
Aktenzeichen: 7 U 131/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1229.7U131.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28.7.2015 (7 O 112/13) wie folgt abgeändert:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 91.376,81 € nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2012 und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 830,05 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Anschlussberufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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