1 U 51/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-11-18, 1 U 51/16
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 51/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-18
Aktenzeichen: 1 U 51/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1118.1U51.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2016 (18 O 315/15) aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung von 23.300,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 08.01.2016 verurteilt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten *1) des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 23.300,00 EUR.
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