20 U 186/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-15, 20 U 186/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 186/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-15
Aktenzeichen: 20 U 186/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0115.20U186.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2015 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 78/14 – wird unter Abweisung des weitergehenden Rechtsmittels die angefochtene Entscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die bei Abschluss des Krankheitskostenversicherungsvertrages zu Vertragsnummer 2xx/0xx64xx81x auf sie übertragenen Alterungsrückstellungen in Höhe eines Betrages von 4.592,00 € auf die B Krankenversicherung AG zu Versicherungsschein Nr. 4xx07xx50 zu übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
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