Oberlandesgericht Köln, 2015-12-15, 3 U 103/15

3 U 103/15Supreme CourtDec 15, 2015

Full text

Oberlandesgericht Köln — 3 U 103/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: 3 U 103/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1215.3U103.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.04.2015 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 26/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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