19 U 92/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-04, 19 U 92/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 92/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 19 U 92/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1204.19U92.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19.5.2015 (10 O 389/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 10.710,00 € nebst aufgelaufener Zinsen in Höhe von 3.539,30 € und insgesamt - unter Einschluss der erstinstanzlich ausgeurteilten Zinsen - Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 48.790,00 € seit dem 2.3.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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