3 U 15/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-03, 3 U 15/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 15/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-03
Aktenzeichen: 3 U 15/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1203.3U15.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.12.2014 – Az. 8 O 28/14 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin insgesamt 22.451,89 € nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszins per Jahr ab dem 01.01.2011 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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