5 U 73/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-25, 5 U 73/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 73/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: 5 U 73/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1125.5U73.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. April 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 279/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, abzüglich bereits am 5. April 2012 gezahlter 10.000 Euro
an den Kläger 25.093,14 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2012 zu zahlen,
an den Kläger beginnend mit dem 1. September 2012 eine monatliche Rente in Höhe von 130,00 Euro, fällig jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, zu zahlen und
den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers bei den Rechtsanwälten Dr. D und Partner, T 14, E, in Höhe von 2.493,05 Euro freizustellen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 11 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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