11 U 46/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-11-25, 11 U 46/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: 11 U 46/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1125.11U46.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.2.2014 (8 O 341/14) hinsichtlich der Widerklage abgeändert und unter Abweisung der weitergehenden Widerklage festgestellt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 2 des notariellen Kaufvertrages vom 13.07.2011, Urkundenrolle-Nr. 2265211Ad nicht über einen Betrag von 90.000.-- € für den Zeitraum vom 15.9.2011 bis zum 15.6.2012 hinaus zusteht.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
-
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn die Gegenseite nicht Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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