16 U 46/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-30, 16 U 46/15
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 46/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-30
Aktenzeichen: 16 U 46/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0930.16U46.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.02.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 232/13 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 26.126,25 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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