13 U 100/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-30, 13 U 100/14
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 100/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-30
Aktenzeichen: 13 U 100/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0930.13U100.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8.7.2014 (3 O 471/13) wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die angefochtene Entscheidung teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.395,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.2.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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