6 U 186/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-18, 6 U 186/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 186/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-18
Aktenzeichen: 6 U 186/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0618.6U186.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.10.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 56/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts hinsichtlich der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 7 sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs zu Ziff. 1 des landgerichtlichen Urteils 700.000,00 €, bezüglich der Auskunftsansprüche zu Ziff. 3 und 4 des landgerichtlichen Urteils jeweils 25.000,00 €, bezüglich des Rückrufanspruchs zu Nr. 5 des landgerichtlichen Urteils 50.000,00 € und bezüglich der Kosten für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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