19 U 127/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-11, 19 U 127/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 127/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-11
Aktenzeichen: 19 U 127/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0411.19U127.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.07.2013 – 10 O 263/12 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an den Kläger 76.160 EUR zu zahlen,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.01.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 28.02.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.03.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.04.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.05.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.06.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.07.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.08.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.09.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.10.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.11.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.12.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.01.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 28.02.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.03.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.04.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.05.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.06.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.07.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.08.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.09.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.10.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.11.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.12.2010 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 30.01.2011 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380,00 € für die Zeit vom 28.02.2011 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760,00 € für die Zeit vom 30.01.2009 bis zum 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760,00 € für die Zeit vom 30.12.2009 bis 23.12.2011,
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zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760,00 € für die Zeit vom 30.12.2010 bis 23.12.2011.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 952,00 EUR an den Kläger zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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