15 U 101/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-25, 15 U 101/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 101/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: 15 U 101/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0225.15U101.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.06.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 46/13 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 7.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der F A seit dem 01.03.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 342,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.03.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.