2 Ws 503/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Ws 503/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 2 Ws 503/13
2 Ws 503/13Supreme CourtSep 30, 2013
Regest
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 503/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-30
Aktenzeichen: 2 Ws 503/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.2WS503.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme infolge irreführender Sachbehandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts; hier : Irrtum über die Folgen der Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 111a StPO.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Strafverfahren StA K. Az ...durch die Rücknahme der Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts W. vom 06.08.2012 nicht erledigt ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.