1 RVs 111/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-18, 1 RVs 111/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 111/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-18
Aktenzeichen: 1 RVs 111/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0618.1RVS111.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben,
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hinsichtlich der Verurteilung wegen „vorsätzlichen Duldens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne den erforderlichen Versicherungsschutz“; insoweit wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen;
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im Schuldspruchs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Nötigung (zweite Tat vom 2. Mai 2012),
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im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlicha) der dazu verhängten Einzelstrafe,b) der Gesamtstrafe undc) der Maßregel.
II. Im Umfang der Aufhebung zu I. 2. und 3. wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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