12 WF 31/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-06, 12 WF 31/13
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 WF 31/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-06
Aktenzeichen: 12 WF 31/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0506.12WF31.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter vom 08.03.2013 (Az. 71 F 40/13) teilweise abgeändert und dem Antragsteller ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit er ab März 2013 die Zahlung von 100 % des Mindestunterhaltes für die gemeinsamen Kinder der Beteiligten begehrt und soweit er für den Zeitraum von Oktober 2012 bis einschließlich Februar 2013 rückständigen Unterhalt wie folgt geltend macht:
für den Sohn N in Höhe von 460,00 €
für den Sohn N2 in Höhe von 460,00 €
für den Sohn M in Höhe von 445,00 €
für die Tochter K in Höhe von 382,50 €
für die Tochter T in Höhe von 382,50 €
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde bezüglich des weitergehenden Rückstandes zurückgewiesen.
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