Oberlandesgericht Köln, 2013-04-30, 11 U 126/12

11 U 126/12Supreme CourtApr 30, 2013

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 U 126/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-30

Aktenzeichen: 11 U 126/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0430.11U126.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 06.06.2012 verkündete Urteil

der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln (4 O 22/12) werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die dort entstandenen

außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten jeweils zur Hälfte.

Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten selbst.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages

abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollsdtreckung Sicherheit in

jeweils gleicher Höhe leistet.

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