6 U 171/11•Oberlandesgericht Köln, 2013-04-26, 6 U 171/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 171/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 6 U 171/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0426.6U171.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 9
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin und der Berufung der Beklagten das am 28. 6. 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 438/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124.610,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. 1. 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88%.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts - nach Maßgabe der vorstehenden Änderungen - sind vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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