16 U 123/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-03-13, 16 U 123/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 123/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 16 U 123/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0313.16U123.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 28.06.2012 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 121/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte zu 2).
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leisten.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 947.982 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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