24 U 111/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-04-20, 24 U 111/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 111/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-20
Aktenzeichen: 24 U 111/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0420.24U111.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf Antrag der Beklagten wird das am 28.2.2012 verkündete Urteil dahin berichtigt, dass auf Seite 3 der Satz
Herr Dr. A sei „faktischer Generalbevollmächtigter und Entscheidungsträger“ dieser Firma, deren Geschäftsführerin seine Ehefrau sei.
ersatzlos entfällt.
- II. Ferner wird das Urteil vom 28.4.2012 wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Auf Seite 8 ist in der vorletzten Zeile hinter dem Wort „Feststellung“ einzufügen: „darin enthalten ist“.
Auf Seite 10 ist im ersten Absatz in der vierten Zeile hinter dem Wort „Inhalt“ einzufügen „in den Vertrag aufzunehmen,“.
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