Oberlandesgericht Köln, 2012-03-23, 6 U 67/11

6 U 67/11Supreme CourtMar 23, 2012

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 67/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-23

Aktenzeichen: 6 U 67/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0323.6U67.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 683 Satz 1, 670, 832 Abs. 1,; UrhG §§ 97 Abs. 2, 19 a

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.3.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 716/10 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamt­schuldner zu tragen.

3.) Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung der Zahlungsansprüche und der Kostenerstattungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.) Die Revision wird zugelassen.

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