6 U 189/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-23, 6 U 189/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 189/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-23
Aktenzeichen: 6 U 189/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0323.6U189.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.08.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 77/11 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 37.500,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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