Oberlandesgericht Köln, 2011-09-30, 20 U 50/11

20 U 50/11Supreme CourtSep 30, 2011

Full text

Oberlandesgericht Köln — 20 U 50/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-30

Aktenzeichen: 20 U 50/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0930.20U50.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Februar 2011 ver­kündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 339/10 – abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.205,58 € zuzüglich Säumniszuschlag in Höhe von 1% pro angefangenem Monat

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. Juli 2009,

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. August 2009,

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. September 2009,

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. Oktober 2009,

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. November 2009,

auf einen Teilbetrag von 637,86 € ab dem 2. Dezember 2009,

auf einen Teilbetrag von 689,21 € ab dem 2. Januar 2010,

auf einen Teilbetrag von 689,21 € ab dem 2. Februar 2010

zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Rechtsanwalts­kosten in Höhe von 546,69 € zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.