6 U 78/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-19, 6 U 78/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 78/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 6 U 78/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0819.6U78.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2011 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 44/11 – wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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