5 U 44/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-27, 5 U 44/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-27
Aktenzeichen: 5 U 44/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0727.5U44.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 12.11.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 5/10 – auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.988,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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