16 U 93/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-16, 16 U 93/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 93/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-16
Aktenzeichen: 16 U 93/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0316.16U93.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.8.2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 4833/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 388,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2009 zu zahlen sowie sie von außergerichtlich entstandenen Kosten der Rechtsanwälte N. H. und Kollegen, X. in Höhe von 83,54 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin und die weitergehende Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 12.275,99 € festgesetzt. Davon entfallen 11.500,00 € auf die Berufung der Klägerin und 775,99 € auf die Berufung des Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
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