Oberlandesgericht Köln, 2009-11-20, 81 Ss 71/09

81 Ss 71/09Supreme CourtNov 20, 2009

Full text

Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 71/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-20

Aktenzeichen: 81 Ss 71/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1120.81SS71.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil

a) im Schuldspruch, soweit

aa) eine Verurteilung wegen der Fälschung von Zahlungskarten erfolgt und

bb) das in den Fällen 8 und 9 der Anklage erfasste Geschehen einbezogen worden ist,

sowie

b) im Rechtsfolgenausspruch

mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die tatsächlichen Feststellungen zu den einzelnen Betankungsvorgängen in den Fällen 1 - 7, 10 - 18 und 20 - 22 aufrecht erhalten.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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