5 U 191/05•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-21, 5 U 191/05
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 191/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 5 U 191/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1021.5U191.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 16.11.2005 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 200/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 85,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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