2 Ws 468/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-07, 2 Ws 468/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 468/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-07
Aktenzeichen: 2 Ws 468/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1007.2WS468.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenklage verursachten Kosten und Auslagen; diese hat der Angeklagte zu tragen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 1/5 ermäßigt. Die dem Beschwerdeführer hierin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen zu 4/5 der Staatskasse zur Last.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.