5 U 256/06•Oberlandesgericht Köln, 2009-05-11, 5 U 256/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 256/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-11
Aktenzeichen: 5 U 256/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0511.5U256.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. November 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 197/05 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbet-rag von 25.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.7.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin sämtliche materiel-len und künftigen immateriellen Schäden aus der ab dem 8.7.2002 durchgeführten Behandlung zu ersetzen hat, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/5 und der Be-klagten zu 3/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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