6 U 218/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-29, 6 U 218/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 218/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: 6 U 218/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0429.6U218.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB § 307 Abs. 1 und Abs. 3 S.1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 u. 3
Tenor
I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2008 verkündete Ur-teil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 5/08 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 100.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Mona-ten, zu unterlassen die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel im Rahmen von Gewinnspielen zu verwenden, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), wenn dies geschieht wie folgt:
II.) Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.) Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.