Oberlandesgericht Köln, 2009-03-30, 16 U 71/08

16 U 71/08Supreme CourtMar 30, 2009

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 U 71/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-30

Aktenzeichen: 16 U 71/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0330.16U71.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 25.09.2009 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 373/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 10.000,00 € sowie weitere 340,73 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz seit dem 19.10.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weite-ren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus dem Unfall vom 17.08.2006 im B. in T. Mühle zukünftig noch entstehen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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