24 U 6/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-03, 24 U 6/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 6/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-03
Aktenzeichen: 24 U 6/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0303.24U6.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 30. November 2007 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 18 O 27/07 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.036,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 182,00 € seit dem 06. November 2005, aus weiteren 342,00 € seit dem 08. Januar 2006, aus weiteren 767,00 € seit dem 05. April 2006, aus weiteren 1.597,00 € seit dem 17. April 2006, aus weiteren 457,00 € seit dem 23. Mai 2006, aus weiteren 314,00 € seit dem 12. August 2006, aus weiteren 348,00 € seit dem 14. Oktober 2006 und aus weiteren 29,00 € seit dem 21. Oktober 2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin zu 22 % und der Beklagten zu 78 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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