5 U 28/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-25, 5 U 28/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 28/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-25
Aktenzeichen: 5 U 28/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0825.5U28.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - 11 O 524/05 - des Landgerichts Aachen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag von 30.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 26.994,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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